Brandschutztüren bzw. Feuerschutzabschlüsse haben die Aufgabe, Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer zu sichern. Wo diese einzubauen sind, ist in den jeweiligen zuständigen Landesbauordnungen bzw. den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften geregelt. In Deutschland ist dieses sehr different. Jedes Bundesland eine eigene Bauordnung. Grundsätzlich werden Feuerschutzabschlüsse in Öffnungen von Trennwänden und Brandwänden gefordert. Bei langen Fluren über 30 qm sind zwangsläufig Rauchschutztüren als Raumelemente einzusetzen.
Der Gesetzgeber stellt unterschiedliche Anforderungen an die Feuerschutzabschlüsse. Dabei unterscheidet man
zwischen folgenden Feuerwiderstandsklassen: T30, T60, T90, T120 und T180. Hierdurch wird in Minuten angegeben, für welche Dauer der Durchtritt des Feuers verhindert werden muss.
Wir bieten Ihnen Brand- und Rauchschutztüren in verschiedenen Klassen und Materialien an. Stahl, Aluminium,
temperaturbeständigem Glas, Holz, als auch als Mischkonstruktionen dieser Materialien stehen entsprechend der
individuellen Gegebenheiten und ästhetischen Ansprüchen zur Auswahl.
Folgende Bestandteile sollten bei einer ordnungsgemäß
eingebauten Feuerschutztür vorhanden sein:
- Zulassungsschild auf dem Türblatt
- Übereinstimmungserklärung der Montagefirma (des Errichters) über den sachgerechten Einbau
und zulassungskonforme Montage der Tür
- Wartungsanleitung
- Zulassungsbescheid des DIBt.